INFORMATIONEN ZUR GEEIGNETEN ENTSORGUNG VON PRODUKTEN
Das durchgestrichene Mülltonnensymbol auf dem Gerät oder auf der Verpackung weist darauf hin, dass das Altprodukt getrennt vom Hausmüll entsorgt werden muss, damit es ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden kann. Alle Geräte, die dem ElektroGesetz (ElektroG) unterliegen, müssen gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Die durch die Itron Zähler & Systemtechnik GmbH in Verkehr gebrachten Geräte können im Rahmen des Rücknahmekonzepts an die Itron Zähler & Systemtechnik GmbH zurückgeschickt werden. Das Produkt ist potenziell nicht schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, aber wenn es in der Umwelt illegal entsorgt wird, hat es negative Auswirkungen auf das Ökosystem. Die illegale Entsorgung des Geräts in der Umwelt ist strafbar.
Es obliegt der Eigenverantwortung des Nutzers des Messgerätes, gegebenenfalls seine privaten Daten vor der Entsorgung zu löschen.
Weitere Informationen zu unserem Rücknahmekonzept sowie das Rücksendeformular finden Sie unter www.itron.com/de
HINWEIS ZU LITHIUM-BATTERIEN
Das Gerät enthält nicht auswechselbare Lithium-Metall Batterien. Batterien nicht aufladen, nicht Temperaturen über 100°C oder mechanischen Belastungen aussetzen. Sollte ein Wechsel der Batterien doch möglich sein, dann ist dies in der Montage- bzw. Bedienungsanleitung explizit beschrieben. Es gilt, Transportbestimmungen für Lithium-Batterien zu beachten. Die für den Transport notwendigen Zertifikate können beim Hersteller angefordert werden.
Zoom auf das neue Elektro - und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3)